„Alle Menschen, die in Herrenberg leben, sind willkommen und werden wertgeschätzt, unabhängig von ihrer Herkunft. Wir streben deren Einbindung in unsere offene Gesellschaft an und gestalten gemeinsam unsere Stadt so, dass sich alle zugehörig fühlen.“
So in der Präambel des ersten Herrenberger Integrationskonzeptes. Wichtig sind zudem „Teilhabe und Zusammenhalt“ (Prämisse Integrationskonzept), denn hier leben Menschen aus 113 Nationen zusammen.
In Herrenberg leben auch indigene Menschen der Nativen Nation Indigenes Volk Germaniten (IVG). Mit dem Begriff „native Nation“ bezeichnet die UNO indigene (einheimische oder eingeborene) Völker, die sich ihrer Wurzeln, Ahnen und Vorfahren sowie Traditionen bewusst sind.
Die indigenen Angehörigen des Indigenen Volkes Germaniten bekennen sich zu ihren germanisch/alemannischen Wurzeln und ihren Ahnen, die hier vor Errichtung des Staates auf dem Territorium, auf dem heute Herrenberg liegt, siedelten. Es ist auch ein Bekenntnis und neues Bewusstwerden der alten germanisch/alemannischen Traditionen, Heimat und Kultur.
Der Beitritt zum Volk erfolgt durch schriftliches und öffentliches Bekenntnis zum Volk sowie dessen Veröffentlichung beim Auswärtigen Amt, BAfJ und BVA. Das Indigene Volk Germaniten lebt mit dem Staat BRD in friedlicher Koexistenz, in Frieden, Würde und Respekt. Es anerkennt den Staat BRD und dessen Gesetzgebung und fordert vom Staat sogar die Einhaltung der eigenen bundesdeutschen Rechtsprechung ein, konkret die Umsetzung und Anwendung der ILO-Konvention 169 (Übereinkommen über indigene Völker), die als Teil der bundesdeutschen Rechtsordnung zum Beispiel das Recht der Völker auf Selbstbestimmung (Art. 1 und 2) regelt.
Ganz in Einklang mit dem Grundgesetz § 25 agiert das Indigene Volk Germaniten im vorrangigen humanitären Völkerrecht. Gemischte Angelegenheiten zwischen Volkszugehörigem und Staat/Behörden (Ämter, Exekutive, Legislative) sind also im humanitären Völkerrecht zu regeln. Dies entspricht auch anerkannten internationalen Regelungen der UNO. Dabei ist ein wichtiges völkerrechtliches Prinzip die freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC), die es zu wahren gilt.
In Herrenberg leben Indigene, Angehörige des Indigenen Volkes Germaniten. Wie andere Nationen auch, fordern die Volksangehörigen ihre Rechte in der Gemeinschaft und von den staatlichen Behörden ein, auch und gerade hinsichtlich lokaler Angelegenheiten in Herrenberg, die die Volksangehörigen jeden Tag (be)treffen. Die lokalen Behörden anerkennen bisher die Rechte der Angehörigen der Nativen Nation Indigenes Volk Germaniten nicht. Ist diese Art der Vielfalt nicht gewünscht?
Als Reaktion auf Streitfragen drangsalieren die lokalen Behörden unter Androhung von Gefängnis die Rechte der Volksangehörigen dieser nativen Nation, um ihr Rechtsverständnis durchzusetzen. Wenn sich nun eine Behörde, eine Stadt, nicht an die vom eigenen Staat aufgestellten Regeln und Gesetze hält, tritt sie dann nicht ihre eigenen Rechtsnormen und das Völkerrecht mit Füßen?
Durch diese Missachtung werden Volksangehörige des Indigenen Volkes Germaniten in herabwürdigender Weise diskriminiert. Dies betrifft nicht nur die Rechte von Erwachsenen, sondern sogar die von jugendlichen Indigenen. Wie passt das ins Leitbild Herrenberg 2035?
„Alle Menschen, die in Herrenberg leben, sind willkommen und werden wertgeschätzt, unabhängig von ihrer Herkunft.“ Weshalb tritt dann die Stadt die Rechte der Indigenen der Nativen Nation Indigenes Volk Germaniten mit Füßen? Wie steht es um die selbst gegebenen Leitlinien, wie steht es mit Wertschätzung, Rücksichtnahme und Menschenrechten?
Das Indigene Volk Germaniten steht für aufklärende und konstruktive Gespräche mit den lokalen Behörden jederzeit zur Verfügung.
Genaue und ausführliche Angaben für Interessierte unter www.indigenesvolkgermaniten.org.