Rund 200 Bürgerinnen und Bürger haben vergangene Woche Strafanzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gegen drei Richter des Bundesverfassungsgerichts gestellt. Betroffen sind die Richterinnen Prof. Dr. Christine Langenfeld und Dr. Rhona Fetzer sowie Richter Thomas Offenloch von der Zweiten Kammer des Zweiten Senats. Der Hintergrund ist die schnelle und pauschale Abweisung einer umfangreichen Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO. Die Beschwerde war im Februar 2026 von 628 Beschwerdeführern eingereicht worden und enthielt detaillierte Dokumentationen schwerwiegender Grundrechtsverletzungen sowie Verstöße gegen Völkerrecht und den Nürnberger Kodex.
Die Beschwerdeführer hatten umfassend dargelegt, warum das Zustimmungsgesetz grundgesetz- und völkerrechtswidrig sei. Die IGV-Änderungen seien unter Missachtung sämtlicher Verfahrensregeln der WHO und des Internationalen Vertragsrechts zustande gekommen. Dennoch wies das Gericht die Beschwerde bereits am 8. April 2026 mit einer knappen, floskelhaften Begründung ab: Die Beschwerdeführer seien durch das Zustimmungsgesetz „nicht unmittelbar betroffen“.
Skandalöse Fehler in der Entscheidung
Besonders brisant: Die Abweisungsentscheidung bezog sich offenbar gar nicht auf die eingereichte Verfassungsbeschwerde vom Februar 2026, sondern auf eine andere Eingabe vom 20. August 2025 – die die Beschwerdeführer nie eingereicht hatten. Die Anzeigeerstatter folgern daraus logisch: Die Richter haben sich nicht einmal mit dem umfangreichen Material auseinandergesetzt. Eine solche Vorgehensweise – eine Entscheidung auf eine nicht existente Beschwerde zu stützen – stelle einen klaren Verstoß gegen grundlegende rechtsstaatliche Pflichten dar und begründe den Verdacht der Rechtsbeugung.
Die Anzeige wirft dem Gericht vor, zentrale Argumente der Beschwerde – darunter die nachgewiesene Nichtigkeit der IGV-Änderungen und die Reduzierung des Menschen auf ein „abstraktes Risiko“ – nicht geprüft, womöglich nicht einmal gelesen zu haben. Das Grundgesetz verbietet es der Bundesregierung ausdrücklich, menschenrechtsverletzenden oder völkerrechtswidrigen Verträgen zuzustimmen. Das Bundesverfassungsgericht wäre daher verpflichtet gewesen, die Ratifizierung solcher Verträge zu stoppen.
Die Tragweite des Falles
Die Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO betreffen potenziell weitreichende Befugnisse im Falle von Gesundheitskrisen – von Informationspflichten über Reisebeschränkungen bis hin zu weitreichenden Maßnahmen, die Grundrechte wie Wissenschafts-, Meinungs-, Berufs- und Therapiefreiheit berühren können. Die Beschwerdeführer hatten diese Risiken detailliert begründet. Die pauschale Abweisung ohne substanzielle Prüfung wirft grundsätzliche Fragen zur Arbeitsweise des höchsten deutschen Gerichts auf.
Die Strafanzeige ist ein deutliches Signal aus der Zivilgesellschaft: Bürger sind nicht mehr bereit, formale Ablehnungen ohne inhaltliche Auseinandersetzung hinzunehmen. Sie fordern Transparenz und die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards auch – oder gerade – beim Schutz vor internationalen Regelwerken, die nationale Souveränität und individuelle Freiheitsrechte berühren könnten.
Dieser Vorgang unterstreicht die wachsende Skepsis gegenüber der Umsetzung globaler Gesundheitsvorschriften in nationales Recht. Während die Bundesregierung die Änderungen unterstützt hat, sehen kritische Stimmen darin einen gefährlichen Präzedenzfall für künftige Krisenmanagement-Szenarien. Die laufende Strafanzeige wird zeigen, ob die Justiz bereit ist, solche Vorwürfe ernsthaft zu prüfen.
Fazit und Ausblick
Die Strafanzeige gegen die drei Richter markiert einen bemerkenswerten Schritt im Ringen um Rechtsstaatlichkeit im Kontext internationaler Verträge. Sie erinnert daran, dass Verfassungsgerichte nicht nur Hüter der Grundrechte, sondern auch der Verfahrensgrundsätze sein müssen. Bürger, die sich mit umfangreichem Beweismaterial an das höchste Gericht wenden, haben Anspruch auf eine sorgfältige Prüfung – unabhängig von der politischen Brisanz des Themas.
Die weitere Entwicklung dieses Verfahrens wird mit Spannung beobachtet werden. Es geht nicht nur um die IGV-Änderungen, sondern um die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht seiner Rolle als unabhängiger Wächter der Verfassung in Zeiten globaler Regelwerke gerecht wird.














