Ein 247-seitiges Protokoll des Versagens – und der Kampf eines Mannes gegen die Macht
Der unsichtbare Feind im eigenen Land
Wenn ein ehemaliger Steuerfahnder nach 28 Jahren Dienstzeit ein Buch schreibt, dann erwartet der Leser Enthüllungen über Steuertricks und kriminelle Machenschaften. Frank Wehrheims „Inside Steuerfahndung“ ist das alles – und doch weit mehr. Es ist die Chronik eines schleichenden Staatsversagens, das Porträt einer Behörde, die zu ihrem eigenen Feind wurde, und die Geschichte eines Mannes, der am Ende erkennt: Der größte Gegner der Steuergerechtigkeit sitzt nicht in der Schweiz oder in Luxemburg. Er sitzt in den Ministerien, in den Parteizentralen – und manchmal sogar im eigenen Haus.
Wehrheims Buch ist ein Dokument der Aufklärung, das seinesgleichen sucht. Es zeigt, wie ein Rechtsstaat seine eigenen Diener jagt, wenn sie unbequeme Wahrheiten aussprechen. Es ist eine Anklage gegen ein System, das diejenigen bestraft, die es durchsetzen wollen. Und es ist ein Weckruf an alle Bürger, die glauben, in einem funktionierenden Rechtsstaat zu leben.
Die Anatomie der Steuerhinterziehung – Ein Volkssport der Reichen
Die drei großen Motive – Warum Menschen Steuern hinterziehen
Wehrheim hat in fast drei Jahrzehnten Tausende von Steuerhinterziehern verhört, ihre Bücher durchforstet und ihre Lebenslügen aufgedeckt. Er hat drei Hauptmotive identifiziert, die sich wie ein roter Faden durch alle Schichten der Gesellschaft ziehen:
- Die Gier nach mehr Geld
Das offensichtlichste Motiv. Es geht um den Wunsch, mehr zu haben – und zwar jetzt. Die Argumentation ist immer dieselbe: Der Staat nimmt ohnehin zu viel, verschwendet das Geld und hat kein Recht, derart brutal in das Vermögen seiner Bürger einzugreifen.
- Das Verlangen nach Macht
Wer mehr besitzt als der Nachbar, hat Macht. Wer über Schwarzgeld verfügt, kann bestechen, kann Einfluss nehmen, kann Entscheidungen beeinflussen. Wehrheim beschreibt, wie dieses Motiv bei den politischen Führern des Landes besonders ausgeprägt ist – die zwar die Gesetze erlassen, deren Um- und Durchsetzung die Staatsdiener übernehmen, diese Gesetze jedoch hemmungslos brechen, wenn es um den persönlichen Erfolg oder den der eigenen Partei geht.
- Das Bedürfnis nach freiem Geld
Schwarzgeld ist nicht nur für Bestechungen da. Es wird auch innerhalb von Familien gebraucht, um Affären, außereheliche Kinder sowie verschiedene Ausformungen von Spiel- oder Drogensucht zu Hause zu verbergen. Der Sportwagen oder Schmuck für die Geliebte ist gelegentlich auch ein Fall für das Finanzamt. Und dann ist die Ehegattin auch nicht mehr weit.
Gesellschaftsfähigkeit der Steuerhinterziehung
Wehrheim stellt eine bemerkenswerte Beobachtung an: „Wer Steuern hinterzieht, weiß eines ganz genau: Er tut dies nicht alleine. Ob nun berühmte Tennisspieler, Schauspieler, führende Politiker wie Minister oder Kanzler oder gar ein Kaiser Steuern hinterziehen, man befindet sich stets in allerbester Gesellschaft.“
Das Problem: Steuerhinterziehung ist gesellschaftsfähig. Sie verstößt zwar gegen das Gesetz, aber wem tut man denn wirklich weh? Diese Frage, so Wehrheim, treibt viele um. Die Antwort: Sie tut dem Staat weh – und damit jedem Bürger. Denn jede hinterzogene Steuer ist eine Steuer, die andere aufbringen müssen.
Die fatalen Fehler der Steuersünder
…Wehrheims Erfahrung zeigt: Die meisten Steuerhinterzieher scheitern an ihrer eigenen Naivität. Sie glauben, dass ein geschickter Betrug nur auf der Steuererklärung funktionieren müsse – und vergessen, dass das Finanzamt auch Hausbesuche macht. In Gestalt der Steuerfahndung.
Das Paradebeispiel: Ein Tierarzt, der offen in der Praxis liegendes Einnahmenbuch führte, in dem die Spalten farblich abgehoben waren – „fürs Finanzamt“ und „für mich“. Oder der Handwerker, der bei 20.000 Mark Jahresgewinn sein ganzes Haus mit Urlaubsfotos aus den weltweit schönsten Urlaubsparadiesen schmückte.
Die wichtigste Erkenntnis: In den meisten Fällen passt zu vieles nicht zusammen. Haus und Einkommen, Lebensstandard und Umsätze. Und es wird viel zu selten bedacht, dass durch die Eingriffe einer Steuerfahndungsstelle nicht nur Steuererklärungen geprüft werden, sondern im Zweifel ganze Biografien….
Die Methoden der Jäger – Wie Steuerfahnder arbeiten
Die Ausbildung – Learning by Doing
Es gab keine schulische oder akademische Ausbildung zum Steuerfahnder. Man wurde Finanzbeamter, wechselte zur Steuerfahndung und lief über Jahre hinweg mit einem erfahrenen Ermittler mit. Die wichtigste Eigenschaft eines Fahnders: kriminelle Fantasie. „Im Grunde musste man als Fahnder über ein gehöriges Maß an krimineller Fantasie verfügen – und die hatte ich wohl.“
Wehrheims „Ausbilder“ galt als guter Ermittler – korrekt, akribisch und mit einer Spürnase gesegnet. Der Mann mochte Wehrheim – wenn auch nicht immer sein äußeres Erscheinungsbild. Während der Ausbilder stets in Anzug, Mantel, Hut und Aktenkoffer zu Durchsuchungsterminen ging, lief Wehrheim in Jeans, Pullover und Lederjacke.
Die Recherche – Die Kunst des Zufallsfunds
Wehrheim studierte in ruhigen Momenten die Polizeimeldungen in Lokalblättern – besonders die Berichte über Einbrüche in feinen Villenvierteln. Die Hausbesitzer gaben den Schaden naturgemäß im vollen Umfang an, wegen der Versicherungen. Die Finanzbeamten verglichen den gemeldeten Besitz mit dem erbeuteten Diebesgut – und stießen nicht selten auf erhebliche Diskrepanzen.
Einmal genügte ein kurzer Anruf bei der Polizei – und man hatte einen neuen Fall.
Die Finanzverwaltung hatte damals auch noch einen Lesedienst, der die Chiffreanzeigen der Tageszeitungen las und bei fragwürdigen Geschäftsangeboten mitunter Kontrollen einleitete. Im Norden der Republik wurden die Anzeigen der zum Verkauf stehenden Yachten studiert und die Besitzer einer Überprüfung unterzogen.
Die Durchsuchung – Die Ultima Ratio
Die Durchsuchung ist das schärfste Schwert der Steuerfahndung. Sie steht als Ultima Ratio am Ende einer Kette von Überprüfungen.
Wehrheims Team durchsuchte Klöster, Ministerien, Banken, Parteibüros, Rechtsanwaltskanzleien, Vorstandsbüros und Gewerkschaftskonzerne – und fand fast immer etwas.
Ein besonders bizarrer Fall: Bei einer Durchsuchung in der Villa eines Zahnarztes, der Gold unterschlagen hatte, fragte der Beschuldigte die Fahnder, ob sie nach der Durchsuchung nicht noch einen Drink nehmen wollten – „endlich sei mal etwas Leben in seinem Haus“. Wehrheim war selten bei der Ausübung seines Berufes trauriger als in diesem Moment.
Die Festnahme – Die erste Panne
Wehrheims erste eigenständige Festnahme endete in einem Fiasko. Er und sein Kollege hatten einen Handwerker verhaftet, der Steuern hinterzogen hatte. Der Vollstreckungsbeamte fuhr im Lamborghini des Beschuldigten zurück zur Behörde – Wehrheim und sein Kollege mussten den Handwerker selbst ins Polizeipräsidium bringen.
Im Polizeipräsidium angekommen, wussten sie nicht, wie man einen Menschen haftfertig macht. Der „Kollege vom Dienst“ ließ sie richtig schön auflaufen.
Am nächsten Morgen stellte sich heraus: Wehrheim hatte sich durch den dinglichen Arrest selbst des Haftgrundes beraubt. Ohne Geld keine Fluchtgefahr – und ohne Fluchtgefahr keine Untersuchungshaft.
Die Goldgräber – Wie Ärzte den Staat betrügen
Das Zahngold-System
…Zahnärzte sammelten über Jahre hinweg die Goldabfälle ihrer Patienten. Nachdem sie die Kronen und Inlays entfernt hatten, gaben sie das Gold an Scheideanstalten, die es einschmolzen und den Wert in Form von Verrechnungsschecks auszahlten.
Wehrheims Kollegen aus Kassel machten darauf aufmerksam – und bald wurde bundesweit in Zahnarztpraxen genauer hingeschaut. Die Bilanz: Gut laufende Praxen konnten allein auf diese Weise pro Jahr Zahngold im Wert von bis zu 10.000 Euro sammeln – über zehn Jahre gerechnet weit über 100.000 Euro.
Doch es kam noch schlimmer. Einige Zahnärzte kauften direkt barrenweise Feingold ein – über die Praxisbücher. Den Betriebsprüfern wurde weisgemacht, das Gold würde in der Praxis verarbeitet. Die Prüfer nahmen das über Jahre hin.
Bei einer Durchsuchung fand Wehrheims Team sogar einen Schmelzofen. Die Täter kauften in den Benelux-Staaten mehrwertsteuerfreies Gold, schmolzen es selbst ein und gaben es an Scheideanstalten – kassierten die Gutschrift inklusive Mehrwertsteuer und führten diese über Scheinfirmen nicht ab….
Die Dentalschrott-Masche – Der Millionenbetrug
Der größte Betrug in der Dentalbranche war jedoch die „Dentalschrott“-Affäre. Ein Ehepaar aus Hessen hatte ein fiktives Zahnlabor in Griechenland gegründet. Es stellte deutschen Zahnärzten Rechnungen über zahntechnische Arbeiten – zum Teil im mittleren fünfstelligen Bereich. Die Zahnärzte überwiesen die Beträge, die als Betriebsausgaben verbucht wurden, und senkten so ihre steuerliche Belastung.
Das Geld wurde von der Frau bar abgehoben und an die Zahnärzte zurückgegeben – abzüglich einer „Bearbeitungsgebühr“ von etwa zehn Prozent. Der Zahnarzt hatte 100.000 Mark am Fiskus vorbeigeschleust und am Ende 90.000 Mark Schwarzgeld zur freien Verfügung.
Das System flog auf, weil der Lebensstil des Ehepaars nicht zu ihrem steuerlichen Status passte. Dutzende von Zahnärzten und Laborbetreibern standen daraufhin vor Durchsuchungen.
Der Zahnarzt mit dem leeren Umschlag
Der skurrilste Fall: Ein Zahnarzt wurde an der Schweizer Grenze kontrolliert, weil er erstaunlich viele Einkaufstüten renommierter Modegeschäfte im Auto hatte. Bei der Durchsuchung fielen den Zollbeamten Auszüge einer Schweizer Bank auf – die sie kopierten, in einen versiegelten Umschlag steckten und an das Finanzamt schickten.
Bei der Durchsuchung der Praxis ergab sich nichts. Das Bankschließfach des Arztes war bereits geräumt. Bei der Durchsuchung des Wohnhauses vernichtete die Frau des Arztes unterdessen Dokumente in einem Aktenvernichter.
Als der versiegelte Umschlag geöffnet wurde, lag ein leeres Blatt Papier darin. Wehrheim bluffte: Er erklärte dem Zahnarzt, man hätte sämtliche Bankdaten bereits und würde ihn sonst einfach schätzen. Der Zahnarzt gab auf – und zahlte zwei Millionen Mark Steuern nach. Das Gold wurde nie gefunden.
Die Banken – Die größte Steuerhinterziehung der Republik
Der Erpresser und der Jahrhundertfund
Alles begann mit einem Bankmitarbeiter, der 1995 beim Bundeskriminalamt vorsprach – angeblich für ein hypothetisches Gespräch über Erpressung. Der Mann hatte bei der Commerzbank gearbeitet und Kundendaten von der Luxemburger Tochtergesellschaft CISAL mitgenommen.
Am 27. Februar 1996 war es so weit. 200 Steuerfahnder stürmten bundesweit die Commerzbank. Wehrheims Team nahm sich die Vorstandsetage vor – eine beispiellose Aktion. Ein Vorstand drohte, er würde am Abend mit dem Bundeskanzler speisen. Wehrheims Kollege antwortete: „Dann richten Sie ihm mal schöne Grüße von der Steuerfahndung Frankfurt aus.“
Die Aktion brachte 1,2 Milliarden Mark an Steuernachzahlungen – die größte Summe, die je von einer deutschen Steuerfahndungsstelle erarbeitet wurde.
Das Pipeline-Konto – Die Maschine der Steuerflucht
Mit der Einführung der Zinsabschlagsteuer 1993 setzte eine beispiellose Kapitalflucht ein. Zehntausende Bundesbürger schafften ihr Vermögen in Länder wie Luxemburg oder die Schweiz – nach vorsichtigen Schätzungen rund 300 Milliarden Mark.
Die Banken richteten sogenannte Pipeline- oder Transferkonten ein. Steuermüden Kunden wurde angeboten, das in Deutschland liegende Kapital über dieses anonyme Konto ins Ausland zu schieben. Das Geld wurde über eine fiktive Barabhebung vom deutschen Konto abgebucht und mittels einer ebenso fiktiven Bareinzahlung anonym auf das Transferkonto gebucht.
Über das Pipeline-Konto der Commerzbank flossen 19,4 Milliarden Mark ins Ausland. Bis 1999 konnten 13,6 Milliarden namentlich Kunden zugeordnet werden. Eine ungeheuerliche Summe, die nicht nur auf das Konto von Steuerhinterziehern ging, sondern auch das System der Banken als Beihilfe zur Steuerhinterziehung offenbarte….
Die Datenflut – Der Tsunami
Die Auswertung des Pipeline-Kontos war eine logistische Herausforderung. 1,5 Millionen Buchungen, 1.000 Mikrofilme, drei Millionen Wertpapierbelege – alles musste digitalisiert und verknüpft werden.
Ab Mitte 1998 erfolgte die bundesweite Weitergabe der Daten an alle Steuerfahndungsstellen. Ein Musterordner wurde verschickt, der sämtliche Ermittlungsergebnisse über Geld- und Wertpapiertransfers enthielt. Mit diesem Material konnte jede Steuerfahndung im Bundesgebiet die Fälle aus ihrem Zuständigkeitsbereich bearbeiten.
Die Zahl der Beschuldigten war so groß, dass viele Finanzämter sie nicht mehr einzeln verfolgen konnten. In den einfacheren Fällen beschränkte man sich darauf, die Kandidaten anzuschreiben – mit der Bitte um Rückmeldung. Das führte meist rasch zu Selbstanzeigen.
Die Politik – Die großen Parteispendenaffären
Die Flick-Affäre – Wie man Politiker kauft
Der Flick-Konzern stand in den 70er-Jahren vor einem Problem: 1975 hatte das Unternehmen Aktien der Daimler-Benz AG im Wert von 1,9 Milliarden Mark verkauft und sah sich der Zahlung von gut einer Milliarde Steuern gegenüber. Ein Ausweg gab es nur, wenn der Konzern das Geld umgehend wieder in Deutschland reinvestierte – und das Wirtschaftsministerium dieses Geschäft für „volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig“ hielt.
Das Problem: Der Konzern wollte das Geld in den USA anlegen. Also musste man die Politiker kaufen.
Steuerfahnder Klaus Förster stieß 1979 auf Unregelmäßigkeiten bei der Steyler Mission. Der Flick-Konzern hatte mehr als 12 Millionen Mark an das Kloster gespendet – aber 800.000 Mark pro Jahr flossen über ein Schweizer Bankkonto direkt wieder an Flick zurück. 100.000 Mark pro Jahr gingen an einen CDU-Bundestagsabgeordneten, der den Deal vermittelt hatte.
In einem Kassenbuch des Flick-Buchhalters waren die Empfänger der Lobbyarbeit notiert:
„wg. Franz Josef Strauß: 250.000 Mark“, „wg. Helmut Kohl: 50.000 Mark“, „wg. Walter Scheel: 100.000 Mark“, „wg. Otto Graf Lambsdorff: 30.000 Mark“ – allesamt namhafte Politiker.
Die Staatsbürgerliche Vereinigung – Die Spendenwaschanlage
Die Staatsbürgerliche Vereinigung – ein gemeinnütziger Verein, der über die Jahrzehnte mehr als 200 Millionen Mark Spendengelder an die deutschen Parteien weitergeleitet hatte – galt als „Spendenwaschanlage“.
Wehrheim beschreibt, wie deutsche Firmen Arbeitskräfte bezahlten, die ihren Dienst in Parteizentralen oder Abgeordnetenbüros verrichteten. Andere Parteien ließen sich in ihrer Mitgliederzeitung teure Anzeigen bezahlen, die nie veröffentlicht wurden. In den Bilanzen waren solche Summen als Betriebsausgaben aufgeführt – bei den Parteien als Zeitungsannonce verbucht.
Die Untersuchungen der Steuerfahndung wurden von der Politik als unanständiger Angriff empfunden. Es gab sogar Pläne für eine Generalamnestie für all jene, die sich an der illegalen Parteispendenpraxis beteiligt hatten. Die Haltung, einfach Gesetze zu ändern, wenn es der politischen Kaste zu eng wird, erinnerte an die politischen Strukturen einer Bananenrepublik.
Die CDU-Schwarzgeldaffäre – Das Erbe von Helmut Kohl
Im November 1999 wurde gegen den damaligen CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep Haftbefehl wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung erlassen – er hatte 1991 von dem Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber eine Million Mark als Spende für die CDU erhalten. Das Geld stammte offenbar von Thyssen und wurde bar auf einem Parkplatz in der Schweiz übergeben.
Helmut Kohl gestand kurz vor Weihnachten 1999, 2,1 Millionen Mark illegale Spenden an den Büchern der Partei vorbei angenommen zu haben – verschwieg aber die Namen der Spender. Bis heute. Weil er ihnen sein Ehrenwort gegeben hätte.
Wehrheims Kommentar: „Diese Geschichte … habe ich nie begreifen können. Warum das Ganze? War das die Macht, oder war es das, was die Macht aus Menschen gemacht hatte? Sollten nicht die Volksvertreter dem Volk als Vorbild dienen? Kann man vom Bürger Ehrlichkeit verlangen, wenn die politische Führung nicht vermag, ehrlich zu sein?“
Die Rache der Macht – Wie die Steuerfahndung zerschlagen wurde
Die Amtsverfügung 2001/18 – Das Todesurteil
Am 30. August 2001 erging eine interne Dienstanweisung, die nur für den Dienstgebrauch bestimmt war und nicht einmal in die offizielle Amtsregistratur aufgenommen werden sollte. Die Amtsverfügung 2001/18 legte fest, dass fortan ein steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht bei Geldtransfers ins Ausland in der Regel nur dann bestünde, wenn ein Transfervolumen von 500.000 Mark oder ein Einzeltransfer von 300.000 Mark vorlag.
Übersetzt bedeutete das: Alle Gelder, die unter diesen Beträgen lagen, durften von der Steuerfahndung nicht mehr bearbeitet werden – obwohl unmissverständlich eine Steuerhinterziehung vorlag. Diejenigen, die ihre Hinterziehungen in kleinere Tranchen stückelten, hatten künftig nichts mehr zu befürchten.
Das Ergebnis: Während vor der Verfügung in Hessen 595 Millionen Euro Steuernachzahlungen erzielt wurden, waren es danach nur noch 13,8 Millionen Euro.
Der für die Bankenermittlungen zuständige Staatsanwalt zeigte sich zutiefst bestürzt: Die Beurteilung eines Anfangsverdachtes sei allein seine Sache, schrieb er am 12. September 2001 an den Leiter des Finanzamtes.
Die Remonstration – Die Strafe für Zivilcourage
Oberregierungsrat Gerhard S., Sachgebietsleiter eines Bankenteams, sah die Gefahr, dass durch die Amtsverfügung erhebliche Steuernachzahlungsansprüche verloren gehen könnten – und dass man den Beamten der Steuerfahndung „Strafvereitelung im Amt“ vorwerfen könnte.
Am 14. September 2001 schrieb er einen elfseitigen Brief an den Vorsteher des Finanzamtes, in dem er seine Bedenken darlegte. Die Reaktion: Nur wenige Tage später wurde er in das Finanzamt Darmstadt versetzt – offiziell, um Erfahrungen zu sammeln.
Der Personalrat wandte sich an den hessischen Finanzminister: „Unabhängig von zahlreichen Problemen … steht nach Auffassung des Personalrates die Abordnung im Zusammenhang mit den von Herrn S. geäußerten Bedenken.“
Ein Staatssekretär antwortete: „Die Art und Weise, in der sich Herr S. in der Sache eingebracht hat, war dazu geeignet, das beiderseitige Vertrauensverhältnis nachhaltig zu beeinträchtigen.“
Der Aufstand der 70 – Eine Demokratie-Erfahrung
Am 9. April 2003 trafen sich etwa 70 Mitarbeiter der Steuerfahndung in der Hessischen Landessportschule. Nach drei Stunden Diskussion wurde beschlossen, ein Schreiben an Ministerpräsident Roland Koch und Finanzminister Karlheinz Weimar zu richten. Jeder Fahnder gab 50 Euro in eine Kasse, um das Schreiben anwaltlich prüfen zu lassen.
Der Appell: „Wir sind Steuerfahnder … und wenden uns an Sie, weil wir begründeten Anlass zu der Sorge haben, dass die Steuerfahndung Frankfurt am Main ihren Aufgaben nicht mehr gerecht werden kann, weil Steuerhinterzieher nicht in dem gebotenen Maße verfolgt werden können.“
Doch die Solidarität bröckelte. Nachdem die Amtsleitung von dem Schreiben erfahren hatte, verweigerten plötzlich ganze Sachgebiete ihre Unterschrift. Die Liste der Unterzeichner schmolz von 48 auf nur noch 15.
Das Schreiben wurde nie abgeschickt. Aber es wurde kopiert und an alle verteilt – und stand nur Stunden später im Internet.
Wehrheims bittere Einsicht: „Die Solidarität, die noch im April die Steuerfahndung Frankfurt stark gemacht hatte, begann, erste Risse zu bekommen. … Eine demokratische Erfahrung, die kein Schulbuch plastischer und eindringlicher würde darstellen können.“
Die Strafversetzungen – Der Archipel Gulag
Am 1. Dezember 2003 wurde Wehrheim und zehn weiteren Kollegen mitgeteilt, dass sie nicht in das neue Dienstgebäude wechseln würden. Fast alle gehörten zu den letzten 15 Unterzeichnern des nie abgeschickten Briefes. Sie wurden in die neu geschaffene „Servicestelle Recht“ versetzt – intern „Archipel Gulag“ genannt. Dort sollten sie angebliche „Rechtsmittel“ bearbeiten – jeder bekam einen Fall zugewiesen, und dann kam über Monate nichts mehr nach.
In den Zimmern saßen hochqualifizierte ehemalige Steuerfahnder: eine machte Stimmübungen für ihren Gospelchor, ein anderer sortierte Briefmarken oder beschäftigte sich mit Computerspielen. Wehrheim selbst bearbeitete einen Kirchensteuerfall, bei dem um 70 Euro gestritten wurde.
Während die Fahnder in der Servicestelle vor sich hin dämmerten, wurden ihre frei gewordenen Stellen neu ausgeschrieben – aber so, dass sie sich nicht darauf bewerben konnten. Bewerbungen auf andere Stellen verschwanden auf dem Dienstweg.
Die Psychiatrisierung – Der staatliche Wahnsinn
Die vier unbequemsten Kollegen – Rudolf Schmenger, Marco Wehner sowie Tina und Heiko Feser – traf es noch härter. Sie wurden vom Psychiater Dr. med. Michael H. begutachtet. In Gutachten vom Juli und August 2006 attestierte er ihnen eine „paranoid-querulatorische Entwicklung“ und erklärte sie für dienstunfähig auf Lebenszeit.
Schmenger, der gegen eine zwielichtige Disziplinarmaßnahme geklagt und vor Gericht Recht bekommen hatte, wurde zum 1. Januar 2007 gegen seinen erklärten Willen in den Ruhestand versetzt.
Das Ehepaar Feser und Wehner folgten.
Ein halbes Jahr später beantragte Schmenger bei der Steuerberaterkammer die Zulassung – und musste ein weiteres Gutachten vorlegen. Diesmal von der Uniklinik Frankfurt. Das Ergebnis: Schmenger sei „bewusstseinsklar, allseits orientiert, freundlich-zugewandt und kooperativ“ – und vollkommen gesund.
Das Verwaltungsgericht Gießen verurteilte den Psychiater H. am 16. November 2009 wegen Verstoßes gegen seine ärztlichen Berufspflichten zu einem Verweis und einer Geldbuße von 12.000 Euro. Das Gericht warf ihm vor, die Standards für psychiatrische Gutachten nicht eingehalten und seine Neutralitätspflicht verletzt zu haben.
Die vier Fahnder waren rehabilitiert – aber nicht in ihren Ämtern.
Die Affäre um den Untersuchungsausschuss – Das Ende der Aufklärung
Im Januar 2010 begann auf Antrag von SPD und Grünen ein zweiter Parlamentarischer Untersuchungsausschuss. Ministerpräsident Roland Koch erklärte vor dem Landtag: „Es gibt keinen Skandal.“
Bis zum Februar 2011 gab es 14 Sitzungen des Ausschusses – ohne dass auch nur einer der versetzten und zwangspensionierten Steuerfahnder als Zeuge befragt wurde. Ein Ausschussmitglied der CDU, Generalsekretär Peter Beuth, bezeichnete die betroffenen Fahnder als „vier querulatorische, sich selbst überschätzende Durchschnittsbeamte“.
Ein FDP-Abgeordneter, der noch im ersten Untersuchungsausschuss eine bemerkenswerte Rede zur Verteidigung der Fahnder gehalten hatte, forderte nun als Koalitionspartner der CDU, die Aufarbeitung der Affäre unter Ausschluss der Öffentlichkeit abzuhalten.
Die Konsequenzen – Was bleibt – Die Biografien der Verbannten
Wehrheims Buch endet mit einer bitteren Bilanz. Die zwangspensionierten Fahnder haben sich alle neue Existenzen aufgebaut:
- Rudolf Schmenger wurde Steuerberater und Dozent an einer privaten Hochschule
- Marco Wehner wurde Fahrlehrer
- Heiko Feser schreibt ein Kinderbuch
- Tina Feser studiert Malerei
- Frank Wehrheim schied im April 2009 aus dem Dienst – und erhielt wenig später seine Zulassung als Steuerberater
Am 9. Mai 2009 erhielten Wehrheim und Schmenger den Whistleblower-Preis 2009. Die Jury begründete: „Sie haben als Insider entscheidend dazu beigetragen, einen wichtigen staatlichen Bereich mit seinen Missständen dem Einblick der kritischen Öffentlichkeit zu öffnen.“
Das Hessische Finanzministerium reagierte abfällig: Schmenger und Wehrheim litten unter Verfolgungswahn – und der Whistleblower-Preis sei „schließlich nicht der alternative Nobelpreis“.
Die Zahlen der Versagenden – Die Bilanz der Zerschlagung der Frankfurter Steuerfahndung ist vernichtend:
- Vor der Amtsverfügung 2001/18: 595 Millionen Euro Steuernachzahlungen in Hessen
- Nach der Amtsverfügung: 13,8 Millionen Euro
- Ein Rückgang um mehr als 97 Prozent
Die vier zwangspensionierten Fahnder kosten den Steuerzahler durch ihre lebenslangen Pensionen eine hohe sechsstellige, wenn nicht sogar siebenstellige Summe – dafür, dass sie nicht mehr arbeiten dürfen.
Die große Frage – Kann ein Staat noch vertrauen, der seine eigenen Diener jagt?
Wehrheims Buch ist eine Anklage. Es zeigt, wie ein Rechtsstaat mit jenen umgeht, die seine Gesetze durchsetzen wollen. Es dokumentiert, wie politische und wirtschaftliche Interessen die Arbeit der Steuerfahndung behindern – und wie diejenigen, die sich dagegen auflehnen, vom System zermalmt werden.
Wehrheims zentrale Frage: „Kann man vom Bürger Ehrlichkeit verlangen, wenn die politische Führung nicht vermag, ehrlich zu sein? Und kann man schließlich von den Staatsdienern erwarten, dass sie Bürger für ihre Vergehen belangen, wenn die Legislative über Jahrzehnte hinweg nicht nur gegen bestehende Gesetze, sondern auch gegen Anstand und Moral verstößt?“
Ein ehemaliger leitender Angestellter der AAT, gegen die Wehrheim wegen illegaler Nukleartransporte ermittelt hatte, schrieb ihm nach seiner Pensionierung: „Sie sind professionell und engagiert vorgegangen. Sie haben nicht auf die Uhr gesehen, wenn andere schon Feierabend hatten. Sie sind für mich immer Sinnbild des ‚anderen Beamten‘ gewesen, und das hat mir immer auch ein bisschen Kraft gegeben, an das vereinzelt Positive in unserer Verwaltung zu glauben.“
Wehrheims Antwort: „Nach mehr als 40 Jahren Staatsdienst kommt die größte Anerkennung aus dem Umfeld meiner damaligen Gegner, den Steuersündern. Das berührt mich.“
Die unbeantworteten Fragen
Wehrheims Buch lässt viele Fragen offen – nicht weil der Autor sie nicht beantworten könnte, sondern weil die Antworten bis heute verborgen bleiben:
- Wer hat die Amtsverfügung 2001/18 tatsächlich diktiert?
- Welche Rolle spielte die Landesregierung bei der Zerschlagung der Steuerfahndung?
- Warum wurden die vier zu Unrecht dienstunfähig geschriebenen Fahnder nicht reaktiviert?
- Warum unternahm das Land Hessen nichts gegen den verurteilten Gutachter?
- Warum wurden die Verantwortlichen für diese Affäre nie zur Rechenschaft gezogen?
Wehrheims Buch ist ein Dokument der Aufklärung – aber auch ein Dokument der Ohnmacht. Es zeigt, wie ein Rechtsstaat versagt, wenn die Mächtigen ihre eigenen Interessen über das Recht stellen.
Der Appell an den Leser
Wehrheims Buch ist kein Reiseführer für Steuervermeidung. Es ist ein Weckruf. Es appelliert an den Bürger, nicht länger wegzusehen. Es fordert uns auf, zu fragen: Wer kontrolliert die Kontrolleure? Wer schützt uns vor einem Staat, der seine eigenen Diener jagt?
Die Antwort auf diese Fragen liegt nicht in den Händen von Politikern oder Beamten. Sie liegt in den Händen der Bürger – die wählen, die Petitionen unterschreiben, die sich informieren und die sich nicht mit der Ausrede zufriedengeben, dass „es keinen Skandal“ gebe.
Die Wahrheit des Whistleblowers
Frank Wehrheim ist kein Held. Er ist ein Beamter, der seinen Eid ernst genommen hat. Er ist ein Mensch, der gesehen hat, was andere nicht sehen wollten. Und er ist ein Whistleblower, der für seine Zivilcourage bezahlt hat – mit seiner Karriere, seiner Gesundheit und seiner Lebensfreude.
Sein Buch ist sein Vermächtnis. Es ist ein Zeugnis dafür, dass es sich lohnt, die Wahrheit zu sagen – auch wenn sie unbequem ist. Es ist ein Beweis dafür, dass ein einzelner Mensch etwas bewirken kann – auch gegen eine übermächtige Behörde.
Und es ist eine Mahnung an uns alle: Die Demokratie lebt nicht von den Gesetzen, die wir haben. Sie lebt von den Menschen, die sie durchsetzen. Und sie stirbt, wenn wir denen, die sie durchsetzen wollen, den Rücken kehren.











