Sehr geehrte Damen und Herren,
Mitglieder des Verfassungsschutzes,
liebe IOV-Mitglieder,
zunächst möchte ich Ihnen für die Aufmerksamkeit gegenüber der IOV meinen Dank aussprechen. In der Tat wurde die IOV erst vor einem ¾ Jahr ratifiziert, und daher befindet sich die Organisation noch in stetigem Wandel. Dies umfasst die Erkennung der Aufgaben und Überlegungen zur Durchführung unter Einhaltung des Völkerrechts bis hin zur Kommunikation mit sämtlichen Stellen, um Lösungen zu erarbeiten.
Aus Ihrem Verfassungsschutz-Bericht geht leider nicht hervor, welcher Teil der IOV gemeint ist. Ich möchte daher darauf hinweisen, dass die Organisation in ihren Werten gespalten ist. Aufgrund dieser Abspaltung wurden u.a. die Vorstandsmitglieder Enrico Uecker und Christoph Fliegen suspendiert, da sie Hilfesuchende zu ihrem eigenen Vorteil ausnutzen und leider das Völkerrecht mit kriminellen Methoden missbräuchlich anwenden (dies ist dem Staatsschutz Mönchengladbach bekannt). Ich gehe davon aus, dass sich Ihr Bericht auf diesen abgespaltenen Teil der IOV bezieht.
Das Völkerrecht an sich ist ordnungsgemäß und ist das höchste Recht. An dieses Recht haben sich alle Länder gebunden. Wir verweisen auf das Genfer Abkommen IV, welches von der IOV umgesetzt wird.
Beim Thema Windräder geht es uns nicht um das Windrad an sich, sondern darum, dass niemand für Schäden beim Rückbau sowie Schäden an Flora und Fauna haftet. Hier zählen nur finanzielle Interessen. Dies ist völkerrechtswidrig!
Die IOV ist sehr daran interessiert, in einen Austausch mit Ihnen zu kommen, damit Verständnis für unsere Ziele aufgebaut werden kann. Wir sind der Auffassung, dass wir uns gegenseitig unterstützen können und sollten.
Lt. Artikel 25 des GG sind Sie dem Völkerrecht vorrangig verpflichtet. Unter dessen Schutz steht auch die IOV, deren Arbeit Sie daher auch schützen müssen (siehe Abkommen IV usw.).
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass es viele Fälle gibt, in denen das Völkerrecht nicht eingehalten wird. Dies umfasst sogar Korruption von „Beamten“ und Ausführung von brutaler Willkür. Wir sind der Meinung, dass eine Zusammenarbeit zwischen IOV und dem Verfassungsschutz sehr zielführend wäre. Z.B. könnten wir uns eine Zusammenarbeit bei Straftaten vorstellen, die durch die deutsche Justiz nicht verfolgt werden können. Die Rechte der Straftäter aus anderen Ländern (z.B. hoheitliche Rechte) könnten durch den Gerichthof der Menschen außer Kraft gesetzt werden.
Wir haben hoffentlich Ihr noch größeres Interesse an unserer Organisation geweckt.
Hochachtungsvoll
Frank Richter