Das Landesamt für Verfassungsschutz sammelt Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen. Unter „Bestrebungen“, so der Verfassungsschutz auf seiner Webseite sind Verhaltensweisen von Personen oder Organisationen zu verstehen, deren Ziel es ist, die obersten Werte und Prinzipien des Grundgesetzes außer Kraft zu setzen. Weiter heißt es, daß der Verfassungsschutz als Schutzeinrichtung letztlich Menschenrechte, Freiheit und Demokratie sichern soll.
Am 12.11.2024 veröffentlichte der Verfassungsschutz des Landes Baden-Württemberg ein Bericht auf seiner Webpräsenz unter „Aktuelle Meldungen“. Darin wurde die Internationale Organisation Völkerrecht (kurz: IOV) in die Kategorie der Reichsbürger und Selbstverwalter eingestuft. Liegt hier etwa eine Fehleinstufung vor oder sind die Vermutungen des Landesverfassungsschutzes berechtigt?
Ich nahm Kontakt zu besagter Organisation auf und bat um ein Interview, um mehr über die Hintergründe und die Organisation zu erfahren, die ihrer Meinung nach hier vom Verfassungsschutz fehl eingestuft wurde.
• Vielen Dank, daß sich die IOV Zeit für dieses Interview genommen hat.
Danke für die Möglichkeit unseren Standpunkt darlegen zu dürfen.
• Wie geht es der Organisation nach Bekanntgabe des Berichts, in der die IOV als Reichsbürger und Selbstverwalter eingestuft wurde?
Ich bitte erstmal um Beruhigung zu dem Bericht des Verfassungsschutzes Baden-Württemberg. Es ist respektvoll geschrieben. Danke an den Verfassungsschutz für die Aufmerksamkeit der IOV gegenüber. In der Tat ist das Ganze erst 1 ¾ Jahre alt und dadurch täglich im Wandel. Das beginnt bei der Erkennung der Aufgaben und Überlegungen zur Durchführung unter Einhaltung des Völkerrechts. Und der großen Aufgabe der Kommunikation mit allen Seiten, um Lösungen zu erarbeiten.
Ein Verfassungsschutzbericht dient oftmals u.a. den Bediensteten im Öffentlichen Dienst als Handreiche, insbesondere im Umgang mit eben solchen Organisationen, die dort gelistet sind. Gibt das der IOV Grund zur Sorge?
In diesem Bericht ist leider nicht erkennbar, welchen Teil der IOV gemeint ist. Denn diese ist gerade in den Werten geteilt. Es ist sicher nicht unser Teil, sondern der Teil um den kriminellen E. Uecker und Ch. Fliegen usw., die Hilfesuchende zu ihrem eigenen Gewinn ausrauben und leider kriminelle Methoden haben und das Völkerrecht missbräuchlich anwenden. Dies ist dem Staatsschutz Mönchengladbach bekannt.
• Was hat die IOV konkret zu den Aussagen des Verfassungsschutzes im Bericht zu sagen?
An ihrer Einschätzung unserer Gemeinschaft, lässt sich erkennen, wie es in unserem Land wirklich ist. Die Bürger fühlen sich unsicher. Was gilt denn nun und was nicht. Sie leben in Angst. Ihre eigenen Aussagen aus dem Bericht sind selbst vage umschrieben. Diese Frage erläutern wir im Moment mal nicht, das kann jeder EIGENVERANTWORTLICH recherchieren und sich selbst ein Bild machen.
• Der Bericht interpretiert, daß die IOV ihren Fokus auf das Völkerrecht, einem übergeordneten Normsystem legt und suggeriert damit über dem Grundgesetz zu stehen.
Das Völkerrecht wie es auch heißt, ist ordnungsgemäß. An dieses haben sich alle Länder gebunden; dem höchsten Recht. Gerne verweisen wir auf das Genfer Abkommen IV, wo die Aufgabe einer Schutzmacht geschrieben steht, die von der IOV umgesetzt wird.
• Der Landesverfassungsschutz vertritt die Meinung, daß Kritik an alternativer Energiegewinnung in extremistischen Milieus immer wieder anzutreffen sei und die IOV sich in ihren Schreiben gegen die Errichtung von Windparks ausspricht.
Beim Thema Windräder geht es nicht um das Windrad, sondern um die Verantwortung für dieses, die leider keiner übernimmt, bei Schäden, beim Rückbau, Schäden an Flora und Fauna. Hier zählen nur finanzielle Interessen. Diese verschandeln ein großartiges Land. Und das ist völkerrechtswidrig.
• Gibt es etwas, was die IOV dem Verfassungsschutz direkt mitteilen möchte? Eine Botschaft, ein Appell, eine Aufforderung?
Lieber Verfassungsschutz, es wäre toll, wenn wir in die gemeinsame Kommunikation kommen könnten, denn es wären viele Dinge zu besprechen, sodaß Sie wirklich sehen, was wir machen, denn wir können und müssen einander unterstützen.
Im Übrigen müssen Sie unsere Arbeit schützen und beschützen. Wir sind in Ihrer Agenda der Artikel 25 des Grundgesetzes, dem Sie sogar vorrangig verpflichtet sind, wie wir dem Völkerrecht, denn Sie dienen den Besatzern als Teil dessen, unter dessen Schutz steht auch die IOV, der Sie damit auch verpflichtet sind (siehe Genfer Abkommen IV usw.).
Wir erleben so skurrile Fälle, wo Garnichts mehr eingehalten wird, bis zur Korruption von Beamten, wo es nur um brutale Willkür geht. Es wäre gut Sie als Partner an unserer Seite zu wissen. Wir könnten sehr viel einander helfen, z.B. gerne die Problematik der Messerstecher bundesweit über die Völkerrechtsschiene regeln usw.
Wir haben hoffentlich Ihr noch größeres Interesse an unserer Organisation geweckt.
• Vielen Dank für das sehr aufschlussreiche und aufklärende Gespräch.
Vielen Dank, daß wir uns zu Wort melden dürfen.
In meiner weiteren Recherche über Aussagen, die der Verfassungsschutz in seinem Bericht tätigte, u.a. über Windräder, fand ich ein interessantes Gespräch mit einem Piloten, der erzählte, daß er mal einen regen Austausch mit Mitarbeitern der Physikalisch Technischen Anstalt Braunschweig hatte. Wie es der Zufall so will, war das Thema Windrad.
Windräder schreddern Vögel und ihre Flügeln erzeugen einen sog. Unterdruck, was bei Fledermäusen zum Platzen der Lunge führt. Neuanlagen bzw. Repowering (Kraftwerkerneuerung) vermischen kalte und warme Luftschichten, was ein massiver Eingriff ins natürliche Klima darstellt und dieses destruktiv entgegen des natürlichen Lebens wirkt. Windräder haben nachgewiesen bis 100 km eine Verwirbelung der Luft zu Folge, womit eine Austrocknung der Böden einhergeht. Es gibt diverse Studien, sowie eine norwegische Studie, deren Grundlage den Beobachtungen von Jägern war, daß es in den letzten Jahren eine massive Zunahme von Deformationen bei Wildtieren gegeben hat. Die Studie bestätigte dies und brachte eindeutig die Infrawellen (Infraschall unterhalb der menschlichen Hörfläche) der Windräder damit in Zusammenhang. Es ist zu erwähnen, daß sie alle Lebewesen beeinflusst. Ähnlich verhält es sich bei Windparks, in denen mehrere oder viele Windräder stehen sowie Solarparks. Unwetter entstehen selten über natürlich bedeckte Flächen. Solarflächen wirken wie Wärmespiegel, wenn auch durch die Pyramidenstruktur der Glasflächen das Licht gebrochen wird. Die Luft darüber erwärmt sich und zieht so Unwetter an. Auch Solarparks erzeugen ein Infrawellenfeld, das dem natürlichen Leben nicht dienlich ist. Hier liegt es auf der Hand, daß es nie um die Verbesserung der Lebensqualität geht, die aber zu begreifen zum Erhalt des natürlichen Lebens wichtig ist.
Strukturierte Finanzierungen werden für alles, was vom Staat als strukturrelevant gilt, gewährt (strukturierte Finanzierungen sind Darlehen, das vom Staat, Bund, Bundesländer, ggf. Gemeinden – meist im Rahmen staatlicher Förderungsprogramme an bestimmte berechtigte Empfängergruppen für spezifische förderungswürdige Zwecke im Bereich der wirtschaftlichen Strukturerhaltung oder -verbesserung gewährt wird). Im genauen bedeutet es, daß hierfür Kredite gewährt werden, mit dem bspw. Windparkanlagen errichtet werden, die sodann auch nicht zurückbezahlt werden müssen. Hierbei wird nur allzu oft außer Acht gelassen, daß das Geld von den Bürgern kommt. Das unternehmerische Risiko ist hier gleich Null. Und wenn es die Unternehmen richtig machen, kann mit der darauffolgenden Insolvenz nochmal kräftig abgeschöpft werden. Doch wer zahlt den Rückbau?
Die Feststellung seitens der IOV, daß hier nur finanzielle Interessen im Vordergrund stehen und niemand direkt die Haftung übernehme, trifft soweit zu. Hier völkerrechtlich zu intervenieren ist vorausschauend wie nachhaltig und zum Schutze von Flora und Fauna. Der gesunde Menschenverstand fragt sich, wie diese Sparte der wertvollen Arbeit der IOV vom Verfassungsschutz als extremistisch ausgelegt werden kann?
Die bundesweite Problematik der Messerstecher
Der Chef des Bunds der Deutschen Kriminalbeamten (BDK), Dirk Peglow, hat sich am 12. Juni 2024 in einem Brandbrief an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gewandt. Grund des Schreibens war die zunehmende Messergewalt in Deutschland. Unmittelbarer Anlass des Briefes war das islamistische Messerattentat auf den Islamkritiker Michael Stürzenberger in Mannheim, bei dem der Polizist Rouven Laur tödlich verletzt wurde. Auf eine Antwort des Kanzlers warteten die Polizisten anschließend jedoch vergebens.
Der Bund der Deutschen Kriminalbeamten wandte sich daher in der Vorwoche unter dem Titel „Messergewalt in Deutschland – wir benötigen einen Paradigmenwechsel“ in einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit. Die Mitteilung enthielt auch den Brief an den Kanzler, der die dramatische Entwicklung der Kriminalitätszahlen enthält. „Insgesamt wurden in 8.951 Fällen Messer im Zusammenhang mit einer gefährlichen und schweren Körperverletzung und in 4.893 Fällen bei Raubdelikten eingesetzt.“
Mit Steigerungsraten von 19,8% von 2021 auf 2022 und nochmals 8,6% von 2022 auf 2023 seien „deutliche Steigerungen der Fallzahlen bei der Gewaltkriminalität“ zu vernehmen und aus „kriminalpolizeilicher Sicht“ sei das Messer wegen „seiner Verfügbarkeit, Mitführmöglichkeit, Handhabung“ und Effizienz „von besonderer Bedeutung“ schreibt der Chef des Bunds der Deutschen Kriminalbeamten.
Die Problematik der Messerstecher ist in diesem Land allgegenwärtig. Der Vorschlag der IOV über eine Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz zur Regelung eben solcher Problematiken über das Völkerrecht liegt im Interesse der Menschen dieses Landes, nicht zuletzt auch um die Sicherheit, insbesondere für Frauen und Kinder in diesem Land wiederherzustellen.
Widersprüche und juristische Fehlschlüsse?
Die Gerichtsvollzieher sind nach wie vor Beamte und sind befugt staatliche Maßnahmen durchzusetzen, so die Auffassung des Verfassungsschutzes Baden-Württemberg aus ihrem jüngsten Verfassungsschutzbericht über die IOV vom 12.11.2024. Doch die Rechtslage und diverse Beschlüsse behaupten das Gegenteil, denn entgegen dieser Auffassung besitzt der Gerichtsvollzieher keine staatliche Legitimation, da er seit dem 01.08.2012 privat tätig ist. Mit Beschluss 9 VA 17/12 des Oberlandesgerichts München vom 05.02.2013 wurde klargestellt, daß der Gerichtsvollzieher kein Beamter und kein Angehöriger bzw. Bestandteil einer Behörde bzw. eines Gerichts ist und rechtlich nach außen nicht als Beamter in Erscheinung tritt. Es ist davon auszugehen, daß er nach Firmen- und Privatrecht arbeitet. Er ist als privat mit eigenem Büro, welches er durch seine vereinnahmten Gebühren finanziert, zu betrachten. Der sich täuschend im Recht nennende Gerichtsvollzieher nimmt 15 Prozent von dem wessen er ohne öffentliches Recht privat rechtswidrig fordert. Am 31.08.2012 wurde §1 der Gerichtsvollzieherverordnung (GVO) gestrichen, in der es hieß „der Gerichtsvollzieher ist Beamter in Sinne des Beamtenrechts“. Der Wegfall des GVO §1 wurde durch die geänderte Fassung von §2 ersetzt. GVO §2, welcher lautete „die Dienstbehörde des Gerichtsvollziehers ist das Amtsgericht, bei dem er beschäftigt ist. Sein unmittelbarer Dienstvorgesetzter ist der aufsichtführende Richter des Amtsgerichts“ wurde geändert in „bei der ihm zugewiesenen Zwangsvollstreckung handelt der Gerichtsvollzieher selbstständig. Er unterliegt hierbei zwar der Aufsicht, aber nicht unmittelbaren Leitung des Gerichts. Unmittelbarer Dienstvorgesetzter des Gerichtsvollziehers ist der aufsichtführende Richter des Amtsgerichts.“. Damit dürfte der vom Verfassungsschutz bezeichnende pseudojuristische Mythos gemäß der eigenen innerstaatlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung widerlegt worden sein und wirft somit für Bürger dieser Bundesrepublik neues Licht auf den wahrhaftigen Standpunkt der IOV und ihre Aufgaben gemäß dem Völkerrecht.
Rechtshierarchie-Paradoxon
Das Völkerrecht ist faktisch ein übergeordnetes Recht. Während der Verfassungsschutzbericht das übergeordnete Rechtssystem des Völkerrechts als illegitim kritisiert, erkennt das Grundgesetz selbst in Art. 25 die allgemeinen Regeln des Völkerrechts als dem Bundesrecht übergeordnet an. Das heißt, daß das Völkerrecht nach GG Art. 25 über nationalem Recht steht. Diese selektive Kritik seitens des Verfassungsschutzes ist juristisch inkonsistent.
Die Europäische Menschenrechtskonvention (kurz: EMRK) ist mit der innerstaatlichen Ratifizierung Teil der deutschen Rechtsordnung. In der Tat haben UN-Resolutionen, insbesondere wenn sie von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert sind, hierzulande verbindlichen Charakter. Sie sind ein völkerrechtlicher hard law-Vertrag. Zu hard-law zählen völkerrechtliche Verträge mit Ratifizierung. Die EMRK ist eine UN-Resolution dieser Art. Sich darauf zu berufen ist legitim, innerstaatlich vorgesehen und vorrangig vor deutschen Normen anzuwenden. Bei Kollision gilt der Grundsatz lex superior derogat legi inferiori („das höherrangige Recht verdrängt das niederrangige“). Der Verstoß eines niederrangigen gegen einen höheren Rechtsakt ist rechtswidrig.
UN-Resolution 56/83 beschreibt die völkerrechtliche Verantwortlichkeit und betrifft die Frage, ob und inwieweit Völkerrechtssubjekte, in der Regel Staaten, für ein völkerrechtswidriges Handeln oder Unterlassen einzustehen haben. Sie enthält sekundäre Haftungsregelungen für den Fall, daß Staaten primäre Handlungs- oder Unterlassungspflichten verletzen oder daß einem Staat ein völkerrechtswidriges Verhalten zuzurechnen ist. In der Klage Nicaragua vs. Deutschland vor wenigen Monaten vor dem ICJ (Internationaler Strafgerichtshof) in den Haag mußte sich Deutschland der Anklage zur Beihilfe am Völkermord an Gaza verantworten. In einem darauffolgenden Statement vor der internationalen Presse äußerte sich Völkerrechtsberaterin des Auswärtigen Amtes, Tania von Uslar-Gleichen, daß Deutschland sich dem Völkerrecht verpflichtet hat und somit dafür Sorge trägt, daß es international eingehalten wird. Es ist doch paradox, wenn der Verfassungsschutz sich als Schutzeinrichtung sieht, der Menschenrechte, Freiheit und Demokratie sichern soll, in seinem Bericht das übergeordnete Rechtssystem sowie die EMRK, die vorrangig die Menschenrechte zu schützen hat negiert und Menschen dieses Landes wie Organisationen, die sich dem Völkerrecht verpflichtet haben als Reichsbürger und Selbstverwalter stigmatisiert.
Leider offenbart der Bericht eine voreingenommene, undifferenzierte Sichtweise, die der juristischen und faktischen Komplexität nicht gerecht wird. Die pauschale Delegitimierung von Rechtskritik durch Etikettierung als „Reichsbürger“ oder „Selbstverwalter“ ist wissenschaftlich und rechtlich nicht haltbar. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den aufgeworfenen Rechtsfragen und Argumentationsstrategien wäre zielführender als die hier vorgenommene Pauschalisierung.