Ich bin Zivilist, registriert bei der zentralen Meldestelle der Internationalen Organisation Völkerrecht (kurz: IOV). Die Tage erreichte mich eine E-Mail der IOV, Bismarckstr. 100, 41061 Mönchengladbach mit dem Betreff:
„GEZ – Auftrag für den IOV-GdM zur vollstreckbaren Ausfertigung“.
Der Inhalt der E-Mail las:
„Liebe Zivilisten, nun ist es soweit und wir können gegen die Rundfunkgebühr (GEZ) endlich eine Vollstreckung vornehmen. Bitte sendet das beigefügte Formular ausgefüllt und unterschrieben an Presse@orgvr.org zurück. Sobald die Gebühren bezahlt geht der Vorgang zum GdM um die vollstreckbare Ausfertigung zu erhalten.“.
Sofort stach mir das Wort „Vollstreckung“ ins Auge und ich nahm an, daß die geforderte Vorauszahlung anfallende Kosten für die in Anspruch zu nehmenden Leistungen des Inkassobüros i.V.m. dem Detektivbüro decken sollen, wonach sie nach Erhalt des vollstreckbaren Titels die GEZ, vertreten durch ihren Geschäftsführer MICHAEL KRÜßEL zu vollstrecken ersucht. Doch das beigefügte Formular mutet eine andere Intention als zuerst angenommen und sie offenbart leider keine gute.
So stolperte ich im vorgenannten Formular über die Klausel, daß die Kosten 15% der angeblich von mir festgelegten Höhe (Obligationshöhe) über die persönliche Haftung des GEZ-Vorstehers, hier: MICHAEL KRÜßEL, betragen und anteilig von mir i.H.v. 89 Euro per Sofortausgleich zu zahlen ist. Im Gesamten ist von jedem Zivilisten, der seine Unterschrift unter dem Schriftsatz setzt eine Zahlung von 1.036 Euro zu verrichten. Das beruhigende Täuschende ist hier wohl der Vermerk, daß der Schuldner die Nebenkosten, deklariert unter Punkt 1 als Schiedsrichterhonorar gemäß Restitutionsordnung und Punkt 2 als Kostennote für den Beschluss, zu begleichen hat, während fernab des bona-fides-Prinzips das Faule hier nicht erwähnt wurde, in der es hätte geheißen, daß Schuldner und Gläubiger die Nebenkosten gesamtschuldnerisch zu tragen haben. Das wiederum bedeute für den Zivilisten die Nebenkosten laste allein auf seinen Schultern, wenn sie nicht vom Schuldner eingetrieben werden können.
Unterm Strich zahlt der Zivilist nicht nur den zuvor geleisteten Sofortausgleich von 89 Euro, sondern zusätzliche 1.036 Euro für die „vollzogene Befriedung des Vorganges“, wie aus dem Schriftstück wort-wörtlich zu entnehmen. Derartige Formulierungen lassen beim Betroffenen Zweifeln aufkommen, die mit Fragen einhergehen. Fragen, was wohl mit der Befriedung des Vorganges unmissverständlich gemeint ist, wie sie sich äußert und definiert und wer sie per Definition aufgestellt hat. Kann es vermutlich heißen, daß ich als Zivilist, im Rechtskreis des humanitären Völkerrechts künftig keine Rundfunkgebühren mehr zu zahlen habe, alle vergangenen Zahlungen an die GEZ rückwirkend mit dem vollstreckbaren Titel des GdM zurückerstattet bekomme, ausstehende Zahlungsforderungen in Form von Festsetzungsbescheide kassiert werden sowie sämtliche widerrechtliche Kontopfändungen aufgehoben? Ernsthaft stellte ich mir die Frage, was denn unter Befriedung des Vorganges gemeint sei. Selbst wenn das alles eintreten werden würde, bleibt der fade Beigeschmack, weshalb hier von jedem einzelnen Zivilisten in Summe über 1000 Euro verlangt werden und ihnen damit der alleinigen Angreifbarkeit auszusetzen ohne daß die IOV ansich, als vorstehende Schutzmacht einen vollstreckbaren Titel über den Gerichthof der Menschen erwirkt? So würde sich jeder Zivilist leibhaftig weniger angreifbar machen. Jedem einzelnen Zivilisten, der unter der Schutzmacht IOV steht auf diese Weise der „persönlichen“ Angreifbarkeit auszusetzen, empfinde ich als verantwortungslos und wird von mir auch als Verrat an Zivilisten wahrgenommen. Ist ein derartiges Verhalten der IOV vertrauenerweckend und einer Schutzmacht würdig? Da staunt der Zivilisten-Laie, während der Delegierten-Fachmann sich wundert.
Und als sei das nicht genug, steht in fast jedem Absatz das Wort „bewusst“ drin, und erinnert mich an anderer Stelle daran eine Unterschrift im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte – also bewusst – zu leisten, womit ich bestätige, daß ich zum Zeitpunkt meiner Unterschrift voll zurechnungsfähig war und das Schriftstück somit vollumfänglich Gültigkeit hat. Das klingt soweit ganz gut, mag sich der Zivilist denken. In Klar bedeutet das aber auch, daß es nachträglich keinen anderen Ausweg für mich gibt und das unterschriebene Formular für mich absolut verbindlich gilt. Zum Bezahlen wird mir das Konto der IOV vorgesetzt statt die Gerichtskasse des GdM, um an eine Ausfertigung des vollstreckbaren Titels zu kommen, die mir zur Durchsetzung eigenverantwortlich überlassen wird.
Ist das die IOV, die ich mir vorgestellt habe? Nein, das ist sie nicht. Sie mutiert subtil aber ersichtlich zu einem Geschäftsmodell auf Kosten von hilfesuchenden Zivilisten, und das, obwohl ihre Aufgabe darin bestünde Schutz zu bieten. Da macht die öffentlich verfasste Stellungnahme von Frank Richter für mich immer mehr Sinn und obwohl es schon immer der Wahrheit entsprach, konnte ich den Wahrheitsgehalt darin erst jetzt erkennen. Ja, die IOV-Bismarckstraße hat an ihrer Glaubwürdigkeit großen Schaden erlitten, doch mit der IOV um Frank Richter schöpfe ich erneut Vertrauen. Vertrauen und Stärke, die uns aus der Kraft unserer Einheit zuteil werden. Es stimmt mich freudig es nun erkannt zu haben und ich hoffe sehr, daß andere dem Ruf folgen werden.