Amts- und nicht Privathaftung für etwaige Impfschäden
Warum gab der 6. Senat seine Zuständigkeit (VI ZR 237/24) auf? Der 6. Zivilsenat des BGH ist seit Jahrzehnten für Arzthaftungsrecht zuständig – also für Behandlungsfehler von Ärzten. Doch im Fall Coronaimpfungen (Az. BGH III ZR 180/24) gab der 6. ... » weiterlesen













